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Sind alle guten Dinge drei?

Die neuerliche Bewerbung Lüneburgs um die Aufnahme auf die Vorschlagsliste für den Unesco-Titel Weltkulturerbe ist nicht so chancenlos wie ursprünglich gedacht…„Wo die Ilmenau Kurs auf die Elbe nimmt und am Stintmarkt der Schein der Kerzen übers Wasser glimmt, so als spiegle sich darin jeder Stern am Himmelszelt, dort ist bestimmt der schönste Platz der Welt.“ Den Text der bekannten Lüneburg-Hymne (Musik von „Top for Tea“) würden wohl nicht nur die meis-ten Einheimischen selbst, sondern auch die zahlreichen Gäste der Stadt sofort unterschreiben. Für sie ist die einstige Salzmetropole (wann genau die Salzgewinnung in Lüneburg ihren Anfang nahm, ist ungewiss. Urkundlich erwähnt wird sie das erste Mal 956, als König Otto I. den Zoll der Saline dem Michaeliskloster zusprach) tatsächlich eines der schönsten Örtchen auf diesem Globus.

Geschichte verdichtet sich auf engstem Raum

Dass Lüneburg immer noch kein Weltkulturerbe ist, die Altstädte von Stralsund und Wismar aber schon – genauso wie beispielsweise Lübeck, Regensburg, Bamberg – würde darum viele vermutlich schwer wundern. Schließlich kann Lüneburg doch mit jeder Menge an großer Historie und schönen Bauten wuchern. Hier verdichtet Geschichte sich auf engstem Raum, ist das Ensemble weit mehr als die Summe seiner Einzelteile. Woran also hakt es, dass bereits zwei Versuche Lüneburgs, auf die Liste der UNESCO zu kommen, gescheitert sind? Und warum sollte es jetzt mit dem dritten Anlauf klappen? Schließlich hat sich so viel „Neues“ in Lüneburg nicht getan, und die Kriterien bleiben streng. Nachgefragt bei Museumsdirektorin Heike Düselder und Katrin Schmäl, Fachbereichsleiterin Kultur in der Hansestadt. Beide gehören sie der Arbeitsgruppe an, die den Antrag vorbereitet, der bis zum 31. März 2021 in Hannover vorliegen muss. Wie schätzen Sie die Chancen ein, auf die bundesweite Tentativliste (eine Vorschlagsliste für zukünftige Nominierungen zur Aufnahme in die UNESCO-Liste) zu kommen? Prof. Heike Düselder: „Zu Beginn unserer Arbeit an der Antragstellung war ich skeptisch, da ein Kriterium bei der Zusammenstellung der Vorschlagsliste ist, bislang unterrepräsentierte Kategorien wie zum Beispiel Stätten, die die Moderne des 20. Jahrhunderts dokumentieren, zu stärken. Unser Fokus liegt auf der Renaissance in Lüneburg. Denn bei einer Überprüfung aller Welterbestätten weltweit zeigt sich, dass die Renaissance nur marginal vertreten ist. Daher sind wir – die Arbeitsgruppe, die am Antrag arbeitet – nun etwas optimistischer. Lüneburg hat in dieser Hinsicht sehr viel zu bieten, unter anderem eine außerordentliche Dichte an denkmalwerter Bausubstanz aus dieser Epoche, die noch erhalten ist und in der auch gelebt und gearbeitet wird, zum Beispiel im Rathaus, aber auch in etlichen Privathäusern.“ Katrin Schmäl: „Lüneburg steht für einen eigenständigen Stadttyp Nordeuropas im Übergang vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit, der sich dadurch auszeichnet, dass sich wirtschaftliche Prosperität auf der Grundlage der Lüneburger Saline mit einem politischen Selbstverständnis und Führungsanspruch verbindet und sowohl in der Architektur als auch in den archäologischen Zeugnissen und den kulturgeschichtlichen Artefakten noch sichtbar und bewahrt geblieben ist. Dieses Alleinstellungsmerkmal der Verbindung von Bildung, Wirtschaft und Politik und deren erhaltenen architektonischen Zeugnissen qualifiziert Lüneburg daher unserer Meinung nach zur Aufnahme auf die Tentativliste.“

Worauf liegt Ihr besonderer Fokus bei der neuerlichen Bewerbung Lüneburgs?

Prof. Heike Düselder: „Unser Fokus liegt auf dem Programm der ,Res publica’, der ,guten Regierung’. Das ist ein übergeordnetes Prinzip aus der Zeit der Renaissance, das sich in Lüneburg in der Architektur und Stadtplanung niedergeschlagen hat und bis heute sichtbar ist. Damit erfüllen wir zum Beispiel ein wichtiges Kriterium der Richtlinien für das Unesco-Weltkulturerbe: Für die Zeit der Renaissance lässt sich ein bedeutender Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung der Architektur und des Städtebaus nachweisen. Man stellte den Reichtum aus dem Salzhandel nicht nur zur Schau, sondern investierte auch in die Sozialfürsorge, in den Betrieb von Hospitälern (zum Beispiel den Nikolaihof in Bardowick) und die Unterhaltung der zahlreichen Kirchen, Klöster und Kapellen. Ein weiterer Punkt: Die hohen Investitionen von kommunaler, aber auch von privater Seite in die Erhaltung der historischen Bausubstanz zeigen, dass ein Bewusstsein für die nachhaltige Denkmalpflege sehr ausgeprägt ist, und das hat in Lüneburg eine sehr lange Tradition.“

Was ist eigentlich so erstrebenswert, sich Weltkulturerbe nennen zu dürfen? Kurz: Wie könnten Lüneburg und die Lüneburger davon profitieren? Katrin Schmäl: „Die Auszeichnung als Weltkulturerbe ist für jede Stadt eine Bestätigung der Besonderheit und der Bedeutung der Bewahrung ihres reichen kulturellen Erbes. Sollte Lüneburg tatsächlich als Weltkulturerbe ausgezeichnet werden, würde dies unter anderem zu einem erhöhten Schutz der Bewahrung dieses reichen kulturellen Erbes führen. Zudem würden sich neue Möglichkeiten auf Ebene der Kulturförderung erschließen und sicher würde sich auch die Öffentlichkeitswirksamkeit vervielfachen, was wiederum auch positive wirtschaftliche Auswirkungen auf den Tourismus hätte. Allein durch die Antragstellung weist Lüneburg selbstbewusst auf sein besonderes und reiches kulturelles Erbe hin.“ Prof. Heike Düselder: „Auch kommende Generationen müssen sich dessen bewusst sein, was für ein einzigartiges kulturelles Erbe wir hier vor Ort haben. Das gilt es zu schützen und über weitere Jahrhunderte zu bewahren.“ (RT)

Rund ums Welterbe

Seit 1978 führt die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (Unesco) eine Liste des Welterbes. Darauf befinden sich „Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften“. In Deutschland finden sich aktuell 46 Natur- und Kulturerbestätten, die auf der Liste der Unesco stehen. Erster Schritt im Nominierungsverfahren sind nationale Vorschlagslisten, die „Tentative Lists“. In der Regel sollten Vorschlagslisten die Antragsplanung eines Zeitraums von ungefähr zehn Jahren abbilden. In Deutschland sind auf Grund der Kulturhoheit der Länder die Pflege von Denkmälern Angelegenheit der Bundesländer und ihrer Denkmalbehörden. Die Länder haben daher auch das Nominierungsrecht. Über den Antrag der Lüneburger Arbeitsgruppe wird das Land Niedersachsen im Oktober 2021 entscheiden. Sollte es Lüneburg auf die Liste schaffen, folgt 2023 die bundesweite Auswahl. Am 6. Juni wird in ganz Deutschland der Unesco-Welterbetag gefeiert – in diesem Jahr vor allem digital! Viele der 46 Welterbestätten in Deutschland wollen sich beteiligen.

 

Mehr Infos: www.unesco-welterbetag.de     www.welterbedeutschland.de.

Welt-Kulturerbe:
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