Gefördertes MINT-Praktikum
Wie geht es zu in Technikum-Betrieben? Interessiert mich das Berufsfeld? Wie gestaltet sich die alltägliche Arbeit? Dies und vieles mehr können junge Menschen mit Hochschulreife in einem fünf- bis achtmonatigen Praktikum herausfinden. Registrierte Technikum-Betriebe können die Praktikumsplätze vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit je 350 Euro monatlich fördern lassen. Die Auswahl der Praktikantinnen und Praktikanten liegt ebenso wie Versicherung und Vergütung in der Hand des jeweiligen Betriebes, der außerdem einen Vertrag auf Basis des Berufsbildungsgesetzes mit dem Praktikanten abschließt.
Außerhalb des Betriebs findet zusätzlich ein überregionales pädagogisches Begleitprogramm statt. Folgende Kriterien müssen Betriebe erfüllen, die sich registrieren möchten: im Betrieb Ingenieure und/oder Wissenschaftler mit einem Studienabschluss in MINT-Fachbereichen beschäftigt sind, die Betreuung des Praktikums durch Mentoren gesichert ist und der Betrieb eine Kooperationsvereinbarung mit einer Hochschule abschließt. Auch bestehende Kooperationen können eingebracht werden. Die Kooperationsvereinbarung kann auch kurz nach der Registrierung eingereicht werden. Weitere Infos und Registrierung unter www.technikum.de. (KS)
Geförderte Weiterbildung
Das zunächst bis 2010 angelegte Weiterbildungsförderprogramm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ kurz IWiN unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Sachen Weiterbildung noch bis 2013.
Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in allen Landkreisen und Städten des IHK-Bezirks: Celle, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Soltau- Fallingbostel, Uelzen, Gifhorn und Wolfsburg.
Wie setzt sich die Fördersumme zusammen?
Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten, darüber hinaus ein Anteil an nachgewiesenen Lohn- oder Gehaltskosten während der Weiterbildung. Die höchste Förderung für jedes Unternehmen sind 3.000 Euro jährlich. Eine neue EU-Richtlinie lässt sogar bis zu 5.000 Euro jährlich zu, allerdings unter Berücksichtigung einer maximalen Grenze von 20 Euro pro Teilnehmer und Stunde. Im Landkreis Gifhorn und in Wolfsburg beträgt die Obergrenze künftig 4.000 Euro jährlich. Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten und Anteile der Lohn- und Gehaltskosten werden dabei bezuschusst.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Weiterbildungen, die der Vermittlung von Fach-, Sozial- oder Methodenkompetenz dienen. Ausgenommen sind betriebsspezifische Maßnahmen und solche, die sich auf die Vermittlung von Grundkenntnissen beschränken.
Weitere Informationen?
Weiterbildungsberaterinnen: Katja Dammann, (0 41 31) 74 21 33, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Esther Pribnow, (0 41 31) 74 21 04, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Sachbearbeiter: Marcell Baumunk, (0 41 31) 74 21 91, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Maren Hübener, (0 41 31) 74 21 91 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. (KS)
